Reduzierung von Stromsteuer und Stromkosten

Der Energieverbrauch ist für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ein erheblicher Kostenfaktor. 

Möglichkeiten der Kostensenkung sind auch:

  • Reduzierung der Stromsteuer (Energiesteuer)
  • Reduzierung der Stromkosten durch Begrenzung der KWKG-Umlage sowie der Umlage nach Strom-NEV und EnWG
  • Reduzierung der Stromkosten durch Begrenzung der EEG-Umlage

Um diese Möglichkeiten zu nutzen, sind umfassende  Kenntnisse komplexer rechtlicher Vorschriften, intensive Nachweisführungen sowie Personalqualifikationen erforderlich. Zudem muss im ersten Schritt untersucht und berechnet werden, ob diese Möglichkeiten überhaupt relevant sind und sich finanziell lohnen.

Viele mittelständische Unternehmen nutzen diese Möglichkeiten nicht. Wir unterstützen und beraten Sie in diesen Gesamtprozessen und/oder erstellen die notwendigen Steuererklärungen und Bescheinigungen. Soweit nötig, arbeiten wir bei komplexen Sachverhalten und Fragen mit spezialisierten Kanzleien zusammen.

Beratung unter:
0561 3166-200

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