Reduzierung der Stromsteuer (Energiesteuer)

Durch die Einführung der Ökosteuer (ökologische Steuerreform) in 1999 wurde die Besteuerung des Energieverbrauchs von Unternehmen deutlich erhöht. Dies erfolgt durch die Stromsteuer (verbrauchter Strom) und die Energiesteuer (verbrauchtes Heizöl und Erdgas).

Die Strom- und Energiesteuer schuldet das Unternehmen als Endverbraucher, die Steuer wird an das Versorgungsunternehmen gezahlt, welches die Steuer an das Hauptzollamt abführt.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können Strom- und Energiesteuern durch Abgabe von Strom- und Energiesteuererklärungen beim Hauptzollamt reduzieren. Möglich ist insbesondere:

  • Steuererstattung für den Stromverbrauch bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Regelsteuererstattung 25 % und individueller Spitzenausgleich bis zu 90 % der verbleibenden Steuer; der Spitzenausgleich erfordert ein zertifiziertes Energiemanagementsystem)
  • (Vollständige) Steuerbefreiung für bestimmte Produktionsprozesse und KWKG-Anlagen

Eine erfolgreiche Antragstellung beim Hauptzollamt erfordert intensive Fachkenntnis der Rechtsvorschriften, umfassende Nachweisführung und Abstimmungen mit dem Hauptzollamt. Wir unterstützen und beraten Sie in dem Gesamtprozess und/oder erstellen die Steuererklärungen.

Beratung unter:
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